CDU Stadtverband Walldorf

Übernahme Kreisstraße K 4256

Stellungnahme der CDU Fraktion

Bei der Übernahme der aufgeführten „Kreisstraße K 4256“ in geschlossener Ortslage durch unsere Kommune, müssen selbstverständlich und insbesondere die anfallenden jährlichen Folgekosten, die dann auf unsere Kommune unweigerlich zukommen werden, eingehend erläutert und diskutiert werden.

Der Grund und das Bestreben unserer Kommune, diesen Teil der Straßen „Nußlocher Straße, Johann-Jakob-Astor-Straße, Bahnhofstraße, jetzt zusätzlich auch die Wieslocher Straße bis zum Mühlwegkreisel und den Anschluss an die L 723“, waren die ständigen Rasereien, insbesondere auf der Nußlocher Straße bis Drehscheibe und in die Bahnhofstraße und Schwetzinger Straße, durch konsequente Überwachungen durch unsere eigene Kommune, in den Griff zu bekommen.

Stellungnahme zur Übernahme der Kreisstraße | Foto: CDU / Portrait: BusseStellungnahme zur Übernahme der Kreisstraße | Foto: CDU / Portrait: Busse

Der zuständige RNK hatte dies bisher sträflich vernachlässigt und die ständigen Bitten und Vorsprachen bzw. Unterredungen unserer Rathausspitze mit den zuständigen Stellen des Kreises, entsprechende sinnvolle Maßnahmen auf den genannten Straßen durchzuführen, ergaben keinerlei Verbesserungen in Bezug auf Sicherheit und Ruhestörungen in diesen Bereichen.

Selbstverständlich steht die CDU-Fraktion in erster Linie für Sicherheit auf unseren Straßen. Das ganze Land wirbt für „Tempo 30“ auf allen innerörtlichen Straßen und die Verkehrssicherheit wird nachweisbar auf diesen Straßen für alle Verkehrsteilnehmer unter Beibehaltung ständiger Radarkontrollen durch den RNK erheblich erhöht. Mit geringerer Geschwindigkeit entsteht ein entspanntes und harmonischeres Miteinander im Straßenverkehr und Tempo 30 macht unsere Stadt ruhiger, gesünder und lebenswerter.    

Mit der Bereitschaft des RNK, einer sogar erweiterten Übertragung (zusätzlich wie bereits ausgeführt, auch die Wieslocher Straße bis zum Mühlweg und Anschluss an die L 723) zuzustimmen, kann man auch so interpretieren, dass der RNK damit einen erheblichen Kostenfaktor an unsere Kommune übergeben bzw. übertagen kann und will.

Die Äußerungen des RNK zum Straßenzustand der genannten Straßen werden zwar positiv bewertet, jedoch die Tatsache, dass es sich genau bei diesen Straßen um äußerst stark frequentierte Straßen handelt und entsprechend häufiger auf ihren Erhaltungszustand nicht nur geprüft, sondern auch gewartet werden müssen, lässt darauf schließen, dass in den Folgejahren erhebliche Kosten auf unsere Kommune zukommen werden.

Die in Anführungszeichen fiskalische Bewertung des Unterhaltes mit einer Summe von weniger als 20.000 Euro als Abstandshöhe, die zu zahlen sei und lediglich Maßnahmen in Höhe von 18.000 Euro in den nächsten Jahren anfallen und keinen Ablösebetrag gegenüber dem RNK auslösen würden, halten wir lediglich für Augenwischerei und verstärken unsere Annahme deutlich höherer Kosten in der Zukunft.

Angaben ob innerhalb bzw. unterhalb der aufgeführten Straßen ggbfls. Altlasten liegen bzw. wie sieht es mit dem Unterbau aus, die wir ebenfalls mit der Übernahme der Straßenbaulast mit allen Rechten und Pflichten ebenfalls übernehmen, wurden in der Vorlage mit keinem Wort erörtert bzw. erwähnt.

Bei einer Übernahme der Straßenbaulast ist unsere Kommune für die regelmäßige Pflege, Instandhaltung und Reparatur der Straßen verantwortlich. Das bedeutet, sie muss die Kosten für Asphaltierungen, Schneeräumung, Straßenschäden und andere Wartungsarbeiten einkalkulieren und die nicht benannte zukünftige Kosten der anfallenden Manpower. Zu den Betriebskosten gehören Straßenbeleuchtung, Beschilderung, Markierungen und evtl. Sicherheitsmaßnahmen.  Ferner müssten Kosten der dazugehörigen Ampelanlagen (z.B. Nußlocher Straße / Ringstraße) ebenfalls voll umfänglich getragen und betreut werden. Insgesamt handelt es sich sicherlich nicht um eine abschließende Aufzählung der Pflichten und Kosten, die unsere Kommune übernehmen müsste.

Dem Ganzen muss man zugutehalten, dass unsere Kommune in Zukunft bei einer Straßenlastübernahme die Straßen so verändern kann, dass eine mögliche zukünftige Verkehrssicherheit eintreten könnte. Aber auch nach einer sicherheitstechnischen Veränderung der Straßen, kann eine hundertprozentige Sicherheit nicht gewährleistet werden.

Dem steht aber auch gegenüber, dass mittlerweile durch das Verbot und die Kontrollen der Gehweg Parker, und dem folg endlichen Parken der Kraftfahrzeuge auf der Straße zu einer deutlichen Verengung der Straße führte und die starke Straßenverkehrsfrequentierung, zumindest auf Teilbereichen der Nußlocher Straße, ein schnelles Fahren kaum noch möglich machen.

Bereits bei dem Antrag zur Übernahme der Straßenbaulast hatten wir einen Antrag auf Tempo 30 auf allen Straßen favorisiert und sollten dies auch weiterverfolgen. Diese Maßnahmen wurden in vielen Nachbargemeinden schon längst umgesetzt und auch dort nicht mit den noch fehlenden Auslegungen der neuen rechtlichen Situation und dem angeblich einhergehenden Aufwand von seitens des Kreises durchgeführt. Durch die Einführung von Tempo 30 in den Umlandgemeinden konnten die Rasereien / Ruhestörungen spürbar gesenkt werden. Warum sollte dies in Walldorf nicht der Fall sein?  Aussagen des Kreises, dies sei nicht schnell umsetzbar halten wir für unzulässig und fordern ein schnelles Handeln des Kreises in unserem Sinne ein.

Unsere Fraktion kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass der RNK, auf Grund der klammen Kassen, die genannten Straßenteile zu gerne an unsere Kommune übertragen würde, um einfach viel Geld in der Zukunft zu sparen.

Die in der Vorlage aufgeführten entstehenden zusätzlichen, jährlichen Kosten sind nach unserer Meinung offensichtlich in Zukunft nicht haltbar und unrealistisch.

Nach Übernahme der Straßenbaulast, werden die beabsichtigten Veränderungen auf den genannten Straßen, sicherlich Kosten in noch nicht bekannter Höhe auf unsere Stadt zukommen. Uns fehlen insgesamt tatsächlich belegbare, unterfütterte Zahlen der zukünftigen Belastungen, die mit der Übernahme der Straßenbaulast auf unsere Kommune zukommen wird. Ob eine Übernahme mit allen Rechten und Pflichten eine Sinnhaftigkeit darstellt, halten wir im derzeitigen Stand für sehr fragwürdig und setzen auf den geforderten Antrag auf Tempo 30 der aufgeführten Straßen und das Drängen einer schnellen Umsetzung durch den Kreis.  Mit der Einführung von Tempo 30, könnten die von uns gewünschten Ziele ebenso erreicht werden, zumal nachweislich auch in anderen Städten und Kommunen in denen Tempo 30 vom RNK eingerichtet und nach wie vor Radarkontrollen durchgeführt werden, die Rasereien und Lärmbelästigungen drastisch nachgelassen haben.  Die CDU-Fraktion lehnt einheitlich/mehrheitlich eine Straßenbaulastübernahme vom RNK ab.


 

Der Gemeinderat hat mehrheitlich dafür gestimmt.

Gemeinderatsvorlage

Beschlüsse des Gemeinderats

Artikel zur Gemeinderatsentscheidung